Unterricht und Bundesnotbremse

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

seit dem vergangenen Samstag hat die sogenannte Corona Notbremse des Bundes Gültigkeit für den Schul- und Unterrichtsbetrieb. Die genauen Regelungen für die hessischen Schulen entnehmen Sie bitte dem Ministerschreiben vom 23. April 2021.

Die folgende Übersicht fasst alle wesentlichen Regelungen zusammen.

tabelle notbremse

5 Für Vorlaufkurse entsprechend.
6 Mit Notbetreuung.
7 Bis 5.5. Distanzunterricht
8 Mit Notbetreuung.
9 Bis 5.5. Distanzunterricht
10 Ab spätestens 3.5.
11 Mit Notbetreuung.
12 Ausnahmen gelten für Förderschulen
13 Ausnahmen gelten für Förderschulen
14 Ab spätestens 3.5.

Hier noch einmal die Erläuterungen zu den verschiedenen von den Inzidenzzahlen abhängigen Regelungen im Detail.

Inzidenz 100 bis 165

Aktuell liegt der Inzidenzwert für den Schwalm-Eder-Kreis zwischen 100 und 165, d.h. konkret der Wechselunterricht gilt für alle Jahrgangsstufen ab Donnerstag, den 06.05.2021. Dies gilt ab dem 03.05.2021 leider auch für alle Abschlussklassen.

Bis zum 03.05.2021 ist die bestehende Regelung gültig:

  • Präsenzbeschulung für die Abschlussklassen,
  • Wechselbeschulung für die Jahrgänge 5 und 6,
  • Distanzbeschulung für die Jahrgänge 7-9 (ohne Abschlussklassen).

Bitte beachten Sie auch dringend folgenden Hinweis des Nordhessischen Verkehrsverbundes:

Seit 24. April gilt das novellierte Bundesinfektionsschutzgesetzt, in dem auch die Maskenpflicht im ÖPNV geregelt ist. Danach dürfen in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 100 in Bus und Bahn sowie an Haltestellen und Bahnhöfen nur noch FFP2-Masken oder Vergleichbares getragen werden. OP-Masken sind nicht mehr zugelassen.

Inzidenz > 165

Sollte die Inzidenz den Wert von 165 überschreiten, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch, dass alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult werden.

Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen. Diese verbleiben auch bei einer Inzidenz von über 165 im Wechselunterricht, wobei dies für Abschlussklassen spätestens ab Montag, dem 3. Mai 2021, gilt.

Inzidenz < 100

Fällt an fünf Werktagen hintereinander die Inzidenz unter 100, gelten ab dem übernächsten Tag die folgenden Regelungen:

  • Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 und Vorklassen. Die schulischen Vorlaufkurse können weiterhin stattfinden.
  • Ab dem 6. Mai 2021 Wechselunterricht.
  • Präsenzunterricht für die Abschlussklassen.

Ich drücke uns auf jeden Fall ganz fest die Daumen, dass der Inzidenzwert für den Schwalm-Eder-Kreis den Wert von 165 nicht überschreiten wird! Wir alle in der CBS wünschen uns von Herzen, dass möglichst bald alle Schülerinnen und Schüler möglichst bald wieder Präsenzunterricht haben können.

Mit freundlichen Grüße

Marion Temme
Direktorin