Zusammenfassung wichtiger Regelungen und Hinweise für die  Erziehungsberechtigten im Schuljahr 2025/26

1.    Die Information der Eltern über Wanderfahrten, Praktika, Abschlussprüfungen, Übergänge und andere wichtige Termine erfolgt rechtzeitig durch Anschreiben über die Schülerinnen und Schüler und durch den Jahresterminplan auf der Homepage der Schule zu Beginn des Schuljahres.

2.    Schulbesuch:

Versäumt ein Schüler/eine Schülerin den Schulbesuch, haben die Eltern unverzüglich (am 1. Tag) der Schule telefonisch den Grund mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung bekommt der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin, wenn die Schülerin oder der Schüler den Schulbesuch wieder fortsetzt. Im begründeten Einzelfall kann auf der Grundlage eines Beschlusses der Klassenkonferenz ein ärztliches Attest gefordert werden.

Unterrichtsversäumnisse werden nach Tagen und einzelnen Stunden als entschuldigt oder unentschuldigt im Zeugnis vermerkt. Als entschuldigt gelten nur Versäumnisse, die vom Schüler/von der Schülerin nicht zu verantworten sind. Für geplante Arzttermine und ähnliches ist vorher eine Beurlaubung einzuholen.

3.    Aufsicht:

Die Schule gewährleistet eine Aufsicht von 7.00 Uhr bis zur letzten Busabfahrt an der CBS.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5, 6 und 7 dürfen das Schulgelände in der gesamten Unterrichtszeit nicht verlassen.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8, 9 und 10 dürfen nach schriftlich erfolgter Antragstellung und Genehmigung durch den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin das Gelände verlassen.

Die Schulordnung ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

4.    Versetzungen:

Versetzungsbestimmungen für die Hauptschule.

Keine Versetzung in folgenden Fällen: mehr als 4x Note 5; ab 3×5, wenn eines der Fächer Deutsch oder Mathematik ist. In allen anderen Fällen können nicht ausreichende Leistungen durch andere Fächer mit mindestens befriedigenden Leistungen ausgeglichen werden.

Versetzungsbestimmungen für Realschule und Gymnasium:

Hauptfächer (HF) Realschule: Deutsch, Englisch, Mathe; im Gymnasium + 2. Fremdsprache

Keine Versetzung in folgenden Fällen1×6 HF oder 2×5 HF1x5 HF + 1×6 NF (Nebenfach); mehr als 3×5 oder 6
Ausgleichsmöglichkeit in folgenden Fällen1×5 HF; Ausgleich: 1×2 HF oder 2×3 HF oder 1×3 HF + Ø 3,0 in allen Fächern1x5 NF; Ausgleich: 1×2 oder 2×3 1×6 NF; Ausgleich: 1×1 oder 2×2 oder 3×3

Nachprüfungen sind zu ermöglichen, wenn die Nichtversetzung wegen nicht ausreichender oder mangelhafter Leistungen in einem Fach erfolgt. Bei Nichtversetzung wegen entsprechender Leistungen in zwei Fächern kann die Nachprüfung ermöglicht werden (Entscheidung der Klassenkonferenz).

Ein freiwilliger Rücktritt in eine niedrigere Klassenstufe ist nur einmal in den Klassen 5-10 auf Antrag bis 2 Monate vor dem jeweiligen Zeugnistermin, nach Zustimmung der Klassenkonferenz, möglich.

5.    Information über den Leistungsstand:

Am 13.02.2026 findet ein Elternsprechtag statt.

Jeder Lehrer/jede Lehrerin vergibt individuelle Gesprächstermine.

Bei einer Versetzungsgefährdung erfolgt eine Mahnung im Halbjahreszeugnis, unabhängig davon erfolgt eine Mahnung bis spätestens 10 Wochen vor den Zeugnissen.

Für Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist oder die nicht versetzt werden, werden zusammen mit den Eltern Förderpläne erarbeitet, die halbjährlich aktualisiert werden.

Mitte November (1. Halbjahr) werden in allen Fächern Zwischennoten erteilt und den Schülerinnen und Schülern bekanntgegeben. Mahnungen werden ab 24.03.2026 versandt.

Hinweise über den Leistungsstand erfolgen außerdem durch Eintragungen von schriftlichen und mündlichen Noten in den Schülerplaner.

6.    Zweigwechsel:

Der vollständige Wechsel von einem Schulzweig in den anderen ist nur jeweils zum Schulhalbjahr möglich. Wechsel in einen niveauhöheren Zweig setzen die Eignung voraus (gute bis sehr gute Leistungen). Ein Wechsel in die Abschlussklassen der Haupt- oder Realschule ist nur zum Schuljahresbeginn möglich.

7.    Schriftliche Arbeiten:

Arbeiten sind 5 Unterrichtstage vorher mit dem inhaltlichen Rahmen anzukündigen. In einer Unterrichtswoche dürfen nur 3 Arbeiten geschrieben werden, pro Tag nur eine (dies gilt nicht für Nacharbeiten). In Hauptfächern machen die Arbeiten bis zu 50 % der Leistung aus, in anderen Fächern 1/3. Ein Notenspiegel ist unter der Arbeit anzubringen. Die Kenntnisnahme ist von den Erziehungsberechtigten durch Unterschrift zu bestätigen. Bei mehr als 1/3 mangelhafter Noten kann die Arbeit wiederholt oder von der Schulleitung genehmigt werden, bei über 50% mangelhafter Noten muss sie einmal wiederholt werden. Die bessere Note wird gewertet.

In den Nebenfächern wird je Fach und Halbjahr mindestens eine Arbeit bis spätestens 2 Wochen vor den Zeugnissen geschrieben.

Bei Leistungsverweigerung oder unentschuldigtem Fehlen bei einer angekündigten Arbeit erhält ein Schüler die Note 6.

8.    Hausaufgaben:

Sie ergänzen den Unterricht und sind bei der Leistungsbeurteilung angemessen zu berücksichtigen. Ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben der letzten Unterrichtswoche ist zulässig.

Der Zeitbedarf für Hausaufgaben ist individuell sehr verschieden. Allgemeine Richtzahlen sind: In den Klassen 5-8 soll die Dauer der Hausaufgaben durchschnittlich eine Stunde pro Tag nicht überschreiten, in den übrigen Klassen sind etwa eineinhalb Stunden anzusetzen.

An Tagen mit Nachmittagsunterricht können keine Hausaufgaben für den nächsten Tag gestellt werden.

9.    Lese-/Rechtschreibschwäche / Allgemeiner Förderunterricht:

Bei einer festgestellten Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS) erfolgt eine individuell angemessene Berücksichtigung der Noten im Rechtschreibbereich in Deutsch und den Fremdsprachen. Bedingung ist jedoch, dass Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen, in denen die Schule Förderunterricht anbietet, am Förderunterricht teilnehmen. Im Zeugnis steht eine entsprechende Bemerkung. In Abschlussklassen setzt die o. g. Regelung den Nachweis einer kontinuierlichen schulischen oder außerschulischen Förderung voraus. Die Aussetzung der Noten erfolgt in diesen Klassen auf Antrag der Erziehungsberechtigten.

10.  Weitere Förderangebote:

Zusätzlich zu den LRS-Kursen bietet die Schule einen Förderunterricht in den Fächern Mathematik und Englisch sowie Dyskalkulie an. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer benennen die Schülerinnen und Schüler, die an dem Förderunterricht teilnehmen sollen.

11.  Elternmitarbeit:

Die ehrenamtliche Mitarbeit der Eltern ist in vielen Bereichen möglich und erwünscht: z.B. im Wahlfreien Unterricht (AGs, z.B. Sportkurse) und Wahlpflichtunterricht, bei Projekttagen und in der Projektwoche. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Klassenlehrer oder an die Schulleitung.

Daneben können die Eltern im Schulelternbeirat, in der Schulkonferenz und im Förderverein „Carlchen“ an den Entscheidungen und der Gestaltung der Schule mitwirken.