Erweiterte Notbetreuung ab dem 04.04.2020

Aktueller Hinweis: Notbetreuung ab dem 04.04.2020 – erweiterte Notbetreuung auch an Wochenenden und den Osterfeiertagen (Stand 30.3.2020)

Auf Beschluss der Landesregierung wird die Verfügbarkeit der Notbetreuung an Schulen auf den Bereich der Osterferien ausgedehnt. Gerne nimmt die CBS diese Aufgabe wahr.

  • Einen Anspruch auf die Notbetreuung in den Osterferien von Montag bis Freitag (nicht an den Feiertagen) haben Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5/6, bei denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dieser am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Dies gilt gleichermaßen für Alleinerziehende.
  • Der andere Elternteil ist ebenfalls berufstätig und zeitgleich im Einsatz, sodass die Kinderbetreuung innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden kann.
  • Das Kind muss die Infektionsschutzkriterien gemäß Antragsformular erfüllen.
  • Einen Anspruch auf die erweiterte Notbetreuung in den Osterferien von Montag bis Freitag sowie zusätzlich an den Wochenenden und Osterfeiertagen haben Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5/6, bei denen ein Elternteil im Bereich der Kranken- und Gesundheitsversorgung beschäftigt und dieser am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Dies gilt gleichermaßen für Alleinerziehende.
  • Der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, sodass die Kinderbetreuung innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden kann.
  • Das Kind muss die Infektionsschutzkriterien gemäß Antragsformular erfüllen.

Wenn Sie einen entsprechenden Betreuungsbedarf haben, reichen Sie bitte das Anmeldeformular zur Notbetreuung an der Carl-Bantzer-Schule per Mail, Post oder Fax bis einschließlich Mittwoch, den 1. April 2020 ein. Bitte geben Sie auf Seite 1 des Formulars die Wochentage und Zeiten an, zu denen eine Notbetreuung erforderlich ist.

Wenn Sie erst nach dem 1. April 2020 und zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, bitten wir Sie uns mind. 2 Tage vor der beabsichtigten Inanspruchnahme zu kontaktieren. Kontaktaufnahme ist jederzeit per E- Mail möglich.

Hier finden Sie das Antragsformular für die erweiterte Notfallbetreuung.

Hier finden Sie das Formular für die „reguläre“ Notfallbetreuung.

Detaillierte Angaben zur Erlasslage finden Sie hier auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums.

Hotline Notbetreuung

Für den Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Schwalm Eder Kreis und den Land- kreis Waldeck – Frankenberg ist eine zentrale Telefonnummer für Koordinationsfragen in der Notbetreuung über die Osterferien eingerichtet worden. Diese soll insbesondere auch Erziehungsberechtigten helfen, wenn sie spontan während der Ferien und über die Feier- tage eine Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen:

Hotline Notbetreuung des Staatlichen Schulamtes Fritzlar Tel.: 0151 61870541